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Immo & Bau
11.10.2023

Wer einen Schatz findet, darf ihn nicht behalten

Bild: Adobe Stock
Die aktive Suche nach historischen Artefakten, beispielsweise mit einem Metalldetektor, ist im Kanton Schwyz verboten. Wer zufällig auf archäologische Fundstücke stösst, muss diese melden. Was du sonst noch dazu wissen musst.

Versteinerten Seeigel im Garten gefunden? Beim Tauchen auf ein jahrhundertealtes Schwert gestossen? Welche Art von Funden muss man denn eigentlich melden und wem?

In der Archäologie geht es im weitesten Sinn um Nachweise, Spuren der kulturellen Entwicklung des Menschen. Darüber hinaus gibt es nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch eine Meldepflicht für Naturkörper von wissenschaftlichem Wert.

Ein kleiner Leitfaden:

1. Aufmerksamkeit für besondere Funde:

Beim Durchsuchen von Orten, sei es in deinem Garten oder anderswo, achte auf ungewöhnliche Objekte oder Muster, die deine Neugier wecken.

2. Identifiziere den Fund:

Versuche, den Fund zu identifizieren, indem du Nachforschungen anstellst. Das Internet oder lokale Experten können dabei hilfreich sein.

3. Den Ursprung verstehen:

Verstehe, wie der Fund an den aktuellen Ort gelangt sein könnte, insbesondere wenn es sich um historische Artefakte handelt.

4. Welche Funde sind zu melden:

Wenn du einen relevanten Fund machst, kontaktiere das Staatsarchiv oder die entsprechende Fachstelle deines Kantons. Archäologische Spuren wie Mauern, bearbeitete Steine, Metall, Hölzer, Scherben oder Knochen müssen unverzüglich dem zuständigen Staatsarchiv gemeldet werden. Dies gilt auch für Naturkörper von wissenschaftlichem Wert, etwa versteinerte Dinosaurierskelette, Meteoriten oder Golderz. Historische Münzen oder Waffen sind aus wissenschaftlicher Sicht weniger wertvoll.

Wenn möglich, mache Fotos des Fundorts und des Fundes, ohne die Objekte zu bewegen oder die Fundstelle zu berühren. 

5. Erhaltung und wissenschaftliche Nutzung:

Fachleute werden den Fund begutachten, sein Alter, Material und seine Funktion bestimmen. Bei archäologischer Bedeutung erfolgen gegebenenfalls Konservierungsmassnahmen. Die Funde können später für Forschungsarbeiten, Publikationen oder Ausstellungen verwendet werden.

7. Metalldetektoren und private Suche:

In vielen Kantonen ist die private Suche mit Metalldetektoren nach archäologischen Artefakten verboten, so auch im Kanton Schwyz. Dies dient dem Schutz von Kulturgütern und der Vermeidung von unsachgemässen Bergungen.

8. Konsequenzen bei unbefugten Ausgrabungen:

Wer unbefugt archäologische Ausgrabungen durchführt, haftet für den entstandenen Aufwand und die wissenschaftlichen Untersuchungen. Das kann teuer werden.

Du willst mehr wissen?

Der vollständige Bericht ist im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 27. September 2023 erschienen. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Martin Bruhin, Redaktion March24 & Höfe24