Wie das Ganze funktionieren soll
Für die Nutzung von eBau ist ein persönliches Konto beim Smart Service Portal des Kantons Aargau erforderlich. Die Einreichung von Baugesuchen auf eBau gilt als verbindliche Absichtserklärung der Bauherrschaft. Die hochgeladenen Dokumente bleiben unverändert, sodass das Baugesuch und die Beilagen nicht mehr in Papierform und unterzeichnet nachgereicht werden müssen, ausser bei Plänen grösser als A3-Format. In solchen Fällen ist eine zusätzliche Einreichung in Papierform (im Doppel) und unterzeichnet oder mit einem Unterschriftenblatt erforderlich, ebenso bei Unterlagenergänzungen über A3-Format.
Schrittweise Einführung
Die Antragsteller werden schrittweise durch den Einreichungsprozess geführt, und ihr Antragsstatus ist im persönlichen Nutzerkonto einsehbar. Die gesamte Kommunikation erfolgt über das eBau-Portal, welches jedoch noch nicht vom Bund als anerkannte Zustellplattform eingestuft ist. Aufgrund rechtlicher Bestimmungen werden fristauslösende Entscheidungen und Verfügungen nach wie vor per Post versandt. Die Übermittlung dieser Dokumente erfolgt zusätzlich informativ über eBau.
Baubewilligungssektion hilft
Personen ohne Zugang zu digitalen Medien können Hilfe von der Baubewilligungssektion bei der Antragseinreichung erhalten. Die Eingabe erfolgt durch Mitarbeiter des Stadtbauamtes in Anwesenheit des Antragstellers. Dokumente grösser als A3 müssen zusätzlich auf einem digitalen Medium bereitgestellt werden.