Diese Entscheidung wurde aufgrund des Rückzugs des Traktandums "Grundwassernutzung Suret" während der Gemeindeversammlung vom 17. November 2023 getroffen, wodurch die ursprüngliche Begründung für die budgetierte Wasserpreiserhöhung entfiel.
Ein weiterer entscheidender Faktor, der die Beibehaltung des aktuellen Wasserpreises beeinflusste, war die Intervention des Preisüberwachers "Post aus Bern". Gemäss dem Preisüberwachungsgesetz, das für marktmächtige Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts gilt, unterliegt die Gemeinde Hunzenschwil aufgrund ihres lokalen öffentlichen Monopols in der Wasserversorgung diesem Gesetz.
Die Preisüberwachung schlug nach Abschluss des Budgetprozesses im August vor, die Gebühren nicht zu erhöhen und mittelfristig auf ein Gebührensystem umzustellen, das dem Verursacher- und Äquivalenzprinzip gerecht wird. Dies würde gleichzeitig den Anteil der Einnahmen aus Grundgebühren erhöhen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. November 2023 beschlossen, dieser Empfehlung uneingeschränkt zu folgen und auf die geplante Gebührenanpassung zu verzichten.
Die Gemeinde Hunzenschwil plant, die Situation in regelmässigen Abständen neu zu analysieren, um sicherzustellen, dass die mittelfristige Finanzstabilität im Wasserwerk gewahrt bleibt. Zum aktuellen Zeitpunkt bleibt der Wasserpreis stabil bei 2 Franken pro 1'000 Liter, ein Wert, der laut dem Preisüberwacher ziemlich genau dem schweizerischen Mittelwert entspricht. Die Gemeinde betont ihre Verpflichtung, einen ausgewogenen Ansatz zwischen Servicequalität und finanzieller Stabilität zu verfolgen.