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Kanton
04.01.2024
05.01.2024 14:06 Uhr

Finanzspritze für Aargauer Kunstrasenplätze

Im Kanton Aargau können derzeit nur 15 Kunstrasenplätze genutzt werden. Das soll sich bald ändern.
Im Kanton Aargau können derzeit nur 15 Kunstrasenplätze genutzt werden. Das soll sich bald ändern. Bild: pixabay.com
Aargau investiert 4,4 Mio. CHF in Kunstrasenplätze für ganzjähriges Training und Spielen, besonders für Amateur- und Jugendfussball.

Ausbau der Sportinfrastruktur

Die Sektion Sport wird in Zusammenarbeit mit dem Aargauer Fussballverband ein Programm für die Schwerpunktfinanzierung von Kunstrasenplätzen umsetzen. Das Programm unterstützt Kunstrasenprojekte, die bis Ende 2027 eine Baubewilligung erhalten, mit einem Beitragssatz von 25 Prozent. Der Regierungsrat hat einen Verpflichtungskredit in Höhe von 4,4 Millionen Franken aus dem Swisslos-Sportfonds genehmigt, um eine pragmatische und effiziente Umsetzung des Programms zu ermöglichen. Das Ziel ist, dass während des Schwerpunktprogramms von 2024 bis 2027 jährlich zwei bis drei Projekte die Baubewilligung für einen Kunstrasenplatz erhalten. Die verfügbaren Mittel können bis zu elf neue Kunstrasenplätze unterstützen, wobei der maximale Beitrag pro Platz auf 400'000 Franken erhöht wird. Dies entspricht einer Verdoppelung des aktuellen Maximalbeitrags an lokale Sportanlagen. Die Realisierung und Abrechnung der Vorhaben sind voraussichtlich für die Jahre 2025–2029 geplant, so der Aargauer Fussballverband. 

Kriterien des Schwerpunktprogramms erfüllen

Gemeinden, die einen neuen Kunstrasenplatz errichten oder einen bestehenden Naturrasenplatz umwandeln möchten, müssen folgende Kriterien erfüllen, um für eine Berücksichtigung im Schwerpunktprogramm in Betracht zu kommen:

  • Sie legen der Sektion Sport bis spätestens am 30. August 2024 eine kommunale Absichtserklärung vor, dass bis Ende 2029 ein Fussball-Kunstrasenplatz umgesetzt werden soll.
  • Es wird ein Fussball-Wettspielfeld errichtet, das speziell für 11er-Fussball konzipiert ist. Die Nettogrösse des Felds muss mindestens 100 x 64 Meter betragen. 2 von 2
  • Es muss eine hohe Auslastung für die Anlage nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise anhand eines realistischen Belegungsplans erfolgen.
  • Der ausgewählte Kunstrasen muss hohen ökologischen Standards entsprechen. Dabei muss es sich entweder um einen unverfüllten Kunstrasen oder einen Kunstrasen, der mit natürlichen Materialien wie beispielsweise Kork verfüllt ist, handeln. 

Basierend auf der Absichtserklärung der Gemeinde gibt die Sektion Sport im Herbst 2024 eine Bestätigung, dass das vorgelegte Projekt im Rahmen des Schwerpunktprogramms berücksichtigt werden kann. Die endgültige Zusage für den Beitrag erfolgt, wenn die Standortgemeinde bis spätestens Ende 2027 alle erforderlichen Unterlagen einschliesslich des genehmigten Projektplans des Aargauer Fussballverbands über das Online-Gesuchportal des Swisslos-Sportfonds eingereicht hat.

Förderung für Kinder und ganzjährige Nutzungsmöglichkeit

Durch den Ausbau von Kunstrasenplätzen wird mehr Kindern ganzjährig die Teilnahme am Fussball ermöglicht. Dies fördert nicht nur die körperliche Fitness, sondern vermittelt auch wichtige Werte wie Teamwork und Fairplay. Derzeit stehen im Kanton Aargau nur 15 Kunstrasenplätze zur Verfügung, während die hohe Nachfrage zu Wartelisten von rund 1'000 Kindern in Fussballvereinen führt. Die begrenzte Nutzung von Naturrasenplätzen bei ungünstigem Wetter trägt dazu bei. Die Schaffung zusätzlicher Kunstrasenplätze entlastet nicht nur die Hallenkapazitäten, sondern reagiert auch auf das wachsende Interesse an sportlichen Aktivitäten und die steigende Bevölkerungszahl im Kanton Aargau.

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Aarau24 / Florence Altorfer