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Kanton
23.02.2024
26.02.2024 11:56 Uhr

Der Kanton Aargau überarbeitet seine Sportförderung

Bild: zVg
Der Kanton Aargau überarbeitet seine Sportförderung. Bisher waren die Grundlagen dafür in zwei Verordnungen verankert. Doch nun strebt der Regierungsrat an, diese Bestimmungen auf Gesetzesstufe in ein Sportgesetz zu verankern. Gleichzeitig soll die Förderung verbessert werden.

Das geplante Sportgesetz soll einen schlanken Rahmen bilden und die Grundsätze der Sportförderung sowie deren Finanzierung, Organisation und Entscheidungszuständigkeiten festlegen. Massnahmen, die bisher in Verordnungen geregelt waren, sollen nun eine gesetzliche Grundlage erhalten, darunter der Vollzug von J+S, die Förderung des freiwilligen Schulsports, die Unterstützung von Sportorganisationen und Stützpunkten sowie Bau-, Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten an Sportbauten und -anlagen.

Genügend Sportanlagen zur Verfügung stellen

Eine weitere wichtige Zielsetzung des neuen Gesetzes ist die Sicherstellung ausreichender Sportanlagen für alle Regionen des Kantons. Aktuell fliessen etwa zwei Drittel der Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds in die Sportinfrastruktur, hauptsächlich zugunsten der Gemeinden. Der Regierungsrat plant eine verstärkte Koordination zwischen Kanton und Gemeinden sowie unter den Gemeinden selbst, um eine verbesserte, kosteneffiziente und langfristige Bereitstellung von Sportanlagen für die Bevölkerung sicherzustellen. Dazu sollen Sportanlagenkonzepte auf regionaler und kantonaler Ebene entwickelt und angewendet werden, ergänzt durch ein kantonales Sportanlageninventar.

Unterstützung für fairen Sport

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf fairem und sicherem Sport. Zukünftige finanzielle Unterstützungsbeiträge an Sportorganisationen werden davon abhängig gemacht, dass diese sich für fairen und sicheren Sport einsetzen und das Wohl der am Sport beteiligten Personen gewährleisten. Bei Verstössen gegen diese Grundsätze können Unterstützungsbeiträge zurückgefordert werden. Der Kanton Aargau plant zudem eine Beratungsfunktion zu sportethischen Fragen und will den Wissenstransfer zwischen nationalen und lokalen Sportakteuren fördern.

Des Weiteren soll das Sportgesetz die Möglichkeit schaffen, bei Bedarf Projekte von besonderem kantonalem Interesse auch mit ordentlichen Mitteln zu unterstützen. Dies würde greifen, falls der Swisslos-Sportfonds nicht ausreichend Mittel bereitstellen könnte. Dadurch soll die Abhängigkeit vom Swisslos-Sportfonds verringert und die Verlässlichkeit des Kantons in der Sportförderung gesteigert werden. Mit diesem geplanten Gesetz will der Kanton Aargau die Sportförderung auf eine neue, gesetzliche Grundlage stellen und so eine nachhaltige und umfassende Sportentwicklung im Kanton sicherstellen.

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Aarau24