Im November 2020 wurde die Kantonspolizei auf einen drohenden Suizid in Suhr aufmerksam gemacht. Vor Ort gestaltete sich der Kontakt mit dem selbstgefährdenden 68-Jährigen als schwierig, da er ein Messer in der Hand hielt, Drohungen aussprach und nicht auf Deeskalationsversuche der Polizei reagierte. Kurze Zeit später griff er unvermittelt die Einsatzkräfte an, was zu einem tödlichen Schusswaffeneinsatz führte. Trotz sofortiger Reanimationsversuche verstarb der Mann am Einsatzort.
Nothandlung
Das übliche Vorgehen in solchen Situationen sieht eine Untersuchung des Polizeieinsatzes vor. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung ein und prüfte die Verhältnismässigkeit des Schusswaffeneinsatzes, wie aus einer Mitteilung des Kantons hervorgeht. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt aus einem anderen Kanton wurde hinzugezogen, um eine objektive Sicht auf die Ereignisse sicherzustellen.
Die detaillierte Untersuchung der Staatsanwaltschaft Luzern wurde abgeschlossen und ergab, dass der Polizist in Notwehr handelte, da kein milderes Mittel zur Abwehr der lebensgefährlichen Situation zur Verfügung stand. Der Einsatz der Schusswaffe wurde als verhältnismässig bewertet, und das Verfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt. Die Möglichkeit, gegen die Verfügung Rechtsmittel einzulegen, besteht.