Ihre Forderung sieht vor, dass die Installation stationärer Blitzer nur genehmigt werden soll, wenn die örtliche Gemeinde nachweisen kann, dass an der vorgeschlagenen Stelle tatsächlich ein Defizit in der Verkehrssicherheit besteht. Sollte kein solches Defizit bestehen oder der Einsatz des Blitzers das Defizit nicht effektiv mindern können, wird die Genehmigung verweigert. Dieser Ansatz soll dem unkontrollierten Aufstellen von Blitzgeräten entgegenwirken und verhindern, dass feste Blitzer allein aus finanziellen Motiven installiert werden.
Keine Abzocke durch feste Blitzer – das fordern die Jungfreisinnigen Aargau

Auf die Frage, wie mobile Überwachungsanlagen sicherstellen sollen, dass Verkehrsteilnehmende konsequent dazu ermutigt werden, vorsichtig zu fahren, wenn Blitzer nicht an festen Standorten installiert sind, antwortete Tim Voser, Präsident der Jungfreisinnigen Aargau, folgendermassen:

Statische Geschwindigkeitskontrollen sollen nicht unbedingt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Im Gegenteil, sie könnten dazu führen, dass Fahrer unnötig ängstlich werden und aus Furcht vor einer Strafe übermässig vorsichtig agieren, was beispielsweise zu plötzlichem Bremsen führen könnte. Eine interessante Beobachtung zeigt sich im Kanton Aargau, speziell vor Baden: Dort sind die Unfallraten niedriger als in anderen Kantonen, in denen feste Geschwindigkeitskontrollen installiert sind. Die Initianten argumentieren damit, dass feste Blitzer lediglich an ihrem Standort eine disziplinierende Wirkung entfalten, da die Fahrer sich bewusst sind, wo sich diese Anlagen befinden.
Die Initiative würde weiterhin den Betrieb von fest installierten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen ermöglichen, allerdings unter der Bedingung, dass ihr Einsatz zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit unerlässlich ist. Es wird betont, dass jede Überwachungsmassnahme der Polizei in angemessenem Verhältnis stehen muss. Bisher findet jedoch keine systematische Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben statt.
Keine Bedenken bezüglich Einbussen
Bedenken bezüglich potenziellen Auswirkungen auf das Budget der Gemeinden, wenn Einnahmen aus Bussgeldern durch die Reduzierung oder Abschaffung fester Blitzer wegfallen, haben die Jungfreisinnigen Aargau nicht, so Voser weiter. «Im Kanton Aargau gibt es nur einen fixen Blitzer und der ist auch stark umstritten und wohl bereits amortisiert. Zudem: Sinn und Zweck von Blitzern ist die Kontrolle. Wie sonst im Rechtsstaat ist bei der Kontrolle nicht das Eintreiben von Geldern eigentliches Ziel. Das ist auch richtig so. Für das Füllen des Finanzhaushaltes sollen die Gemeinden auf die dafür vorgesehen Instrument der Steuer und allenfalls der Gebühr zurückgreifen. Das ist ehrlich und transparent.»
Die Forderungen der Initiative spiegeln weitgehend den Vorschlag des Regierungsrates wider. Die Initiative zeichnet sich durch eine differenzierte Herangehensweise aus und kann keineswegs als radikal eingestuft werden, wie es auf der Webseite der Initiative heisst.