Sie fordert ein flächendeckendes und für alle Schülerinnen und Schüler der Kreisschule Aarau-Buchs (KSAB) gleichermassen geltendes Handyverbot.
Schülerinnen sollen miteinander reden
In ihrem Antrag, eingereicht am 17. August 2024, betont Burger die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung, um die Rechtsgleichheit innerhalb der Schule zu gewährleisten. Sie verweist auf Berichte, die zeigen, dass bereits in vielen Schulen im Kanton Aargau ein Handyverbot erfolgreich durchgesetzt wurde. «Schülerinnen und Schüler reden in den Pausen endlich wieder miteinander, statt nur auf ihre Bildschirme zu starren,» heisst es in der Begründung des Postulats.
keine einheitliche Regelung bei der KSAB
Besonders kritisiert Burger die uneinheitliche Handhabung der Handynutzung an den verschiedenen Standorten der KSAB. Während an einigen Schulen bereits strenge Regeln gelten, wird an der Bezirksschule Zelgli eine bewusst lockerere Linie verfolgt, die laut Burger zu einer «eklatanten Ungleichbehandlung» führt. Diese «Zelgli-Privilegien» seien nicht gerechtfertigt, betont sie, und widersprächen dem Prinzip der Rechtsgleichheit, einem der wichtigsten Pfeiler unserer Gesellschaft.
Schüler starren nur noch aufs Handy
Burger stellt zudem die Effizienz der aktuellen Massnahmen infrage. Laut ihren Ausführungen habe der Handy-Konsum am Bezirksschulhaus Zelgli zugenommen, was selbst von der Co-Schulleiterin bestätigt werde. «Während den Pausen sitzen die Schülerinnen und Schüler auf den Bänken vor der Schule und starren auf ihre Geräte,» beschreibt Burger die Situation. Einem verantwortungsvollen Umgang mit Handys, wie er von den Schülerinnen und Schülern gefordert wird, könne daher nicht die Rede sein.
Braucht es ein Gesetz?
Abschliessend fordert Burger den Schulvorstand auf, seine Verantwortung in dieser Frage wahrzunehmen. Sie sieht das Experiment einer liberalen Handhabung als gescheitert an und drängt auf ein sofortiges Verbot. Zwar solle der sinnvolle Umgang mit digitalen Geräten weiterhin im Unterricht thematisiert werden, doch sei ein gleichzeitiges Verbot unverzichtbar, um die Situation an der Schule zu verbessern. Zudem regt sie an, zu prüfen, ob aufgrund der Einschränkung der persönlichen Freiheit ein Gesetz im formellen Sinn notwendig sei, und verweist auf die Zuständigkeit des Kreisschulrats in dieser Angelegenheit.