Bereits zum dritten Mal hinterfragt er, ob die Stadtverwaltung und der Stadtrat die Bestimmungen des revidierten Einwohnerratsreglements, das seit Februar 2024 gilt, konsequent umsetzen.
Regelmässige Verspätung
In seiner Anfrage erinnerte Winzenried daran, dass die erste Anfrage zu diesem Thema vom 2. November 2022, damals noch unter dem alten Reglement, erst nach über einem Jahr beantwortet wurde. Der Stadtrat führte als Grund für die Verzögerung den Umfang und die Komplexität der Fragen sowie personelle Engpässe in der Verwaltung an.
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Einwohnerratsreglements im Februar 2024, das verbindliche Fristen für die Beantwortung von Anfragen festlegt, hoffte Winzenried auf eine Verbesserung. Seine zweite Anfrage vom 7. Juni 2024 wurde jedoch ebenfalls verspätet beantwortet, wobei der Stadtrat als Grund das noch fehlende Bewusstsein in der Verwaltung für die neuen Bestimmungen angab. Zwar habe der Stadtrat in seiner Antwort zugesichert, zukünftig Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Fristen sicherzustellen, doch laut Winzenried seien die Probleme weiterhin präsent.
Massnahmen gefordert
Winzenried führte zwei Beispiele an, die die mangelnde Umsetzung der neuen Fristenregelungen verdeutlichen: Eine Anfrage zur «Zukunft der Stadtpolizei Aarau» vom 2. April 2024 sei bis zum heutigen Datum, dem 11. September 2024, trotz einer Fristverlängerung bis zum 31. August 2024, noch nicht beantwortet worden. Ebenso sei eine Anfrage zur «Polizeilichen Grosskontrolle am Bahnhof» vom 2. Juni 2024 nicht innerhalb der reglementarischen Dreimonatsfrist beantwortet worden. Ein Fristverlängerungsgesuch sei entweder gar nicht gestellt oder dem Einwohnerrat nicht ordnungsgemäss mitgeteilt worden.
Auch bei Postulaten sieht Winzenried Defizite in der Fristwahrung. So sei das Postulat der SVP-Fraktion zur «Transparenz bei Abstimmungen» vom 18. Januar 2024 erst nach sieben Monaten beantwortet worden, obwohl die maximale Frist sechs Monate beträgt. Die Postulanten seien zudem nicht über eine beantragte Fristverlängerung informiert worden.
Unverständnis bei Winzenried
Winzenried äusserte Unverständnis für diese wiederholten Verzögerungen und mahnte an, dass die Einhaltung der gesetzlichen Fristen keine Kann-Bestimmung, sondern eine verbindliche Vorgabe sei. «Die Einhaltung von gesetzlichen Fristen ist für die Behörden ebenso wenig ein Wunschkonzert wie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt», erklärte er.
In seiner Anfrage forderte Winzenried vom Stadtrat eine Stellungnahme zu den Versäumnissen und stellte gezielte Fragen zur Umsetzung der neuen Fristenregelungen. So will er unter anderem wissen, ob die Stadtverwaltung über die notwendigen Massnahmen zur Einhaltung der Fristen informiert wurde und warum seine Anfragen vom April und Juni 2024 immer noch unbeantwortet seien. Weiterhin stelle sich die Frage, ob der Stadtrat die Bestimmungen ernst genug nehme oder sie noch immer als «unverbindliche Ordnungsregeln» betrachte.
Abschliessend forderte Winzenried vom Stadtrat klare Massnahmen, um die Einhaltung der neuen Fristenregelungen in Zukunft sicherzustellen.