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Immo & Bau
03.10.2024

So missachten die SBB ihre Informationspflicht bei Projekten

Das Ausbauprojekt des Bahnhofs Affoltern der SBB sorgt für Kritik.
Das Ausbauprojekt des Bahnhofs Affoltern der SBB sorgt für Kritik. Bild: Baugeschichtliches Archiv Zürich
Für den Betrieb mit längeren S-Bahnen wollen die SBB den Bahnhof Affoltern ausbauen. Dem Vernehmen nach wollen sie dabei aus finanziellen Gründen das Behindertengleichstellungsgesetz aber erst später umsetzen. Auskunft über das Projekt gibt es vorerst aber keine.

Es ist eine durchaus spezielle Meldung, die auf dem Portal «zh-affoltern» zu lesen war. «Die SBB verlängern die Perrons in den Bahnhöfen im Furttal für 300 Meter lange Zugskompositionen. Damit soll die Kapazität der Züge zwischen Regensdorf und Hauptbahnhof erhöht werden. Beim Bahnhof Affoltern wird das Perron in Richtung Seebach (und Oerlikon, die Red.) um etwa einen Drittel, das heisst um rund 95 Meter, verlängert. Die SBB haben mit der Planung im Januar 2021 begonnen.

Gemäss SBB sollen die Perrons aber frühestens ab Ende 2029 verlängert werden. Der ganze Ausbau der Furttallinie wurde aus Spargründen nach hinten verschoben. Dannzumal ist in Affoltern Folgendes geplant: Die Perronverlängerung umfasst die Teilverbreiterung der Perrons auf eine Breite von 3,50 Metern, die Anpassung der Bahntechnikanlagen im Bereich der Perronverlängerungen, die Anpassung bzw. Erweiterung der Stützmauer entlang Perron 1 sowie zusätzliche Halteorttafeln (Halteort der Züge bleibt auf das Perronende West ausgerichtet). Und:  Die Perrondächer werden nicht verlängert.»

Gesetz gilt seit 2004

Zudem soll die Unterführung an der Zehntenhausstrasse hindernisfrei werden. Auf beiden Seiten der Unterführung Zehntenhausstrasse soll ein Lift eingerichtet werden. Dies ist aber erst frühestens ab 2030 vorgesehen und soll – Wissensstand heute  – unabhängig von der Perronverlängerung passieren . Dabei ist das nationale Behindertengleichstellungsgesetz seit 2004 in Kraft. Die Umsetzungsfrist ist am 1. Januar 2024  abgelaufen.

Dass noch nicht alle Bahnhöfe den Vorgaben entsprechen, ist das eine. Aber ­einen Neubau  wissentlich ohne diese Vorgabe zu realisieren? Die SBB begründen diese Etappierung mit ihrer finanziellen Situation. Diese Zeitung wollte dazu mehr wissen von den SBB, vor allem, warum es bei der Umsetzung des barrierefreien Zugangs eine Etappierung geben sollte. Private Bauherren können sich auch nicht einfach über Bundesgesetze hinwegsetzen. Doch auch nach mehrmaligem Nachhaken war die Medienstelle der SBB in Bern nicht bereit, Fragen zu beantworten.

Keine Antworten von den SBB

Es entspreche dem Usus, «dass wir dies während der Bauprojektphase nicht tun, zumal die Inhalte noch nicht abschliessend geklärt sind». Man verstehe, dass sich die Bevölkerung für das Projekt interessiert. «Diesem Bedürfnis werden wir zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage auch nachkommen, unter anderem prüfen wir, Sprechstunden mit der Projekt­leitung anzubieten, um das Projekt zu ­erläutern und Fragen zu beantworten. Ebenfalls besteht während der öffentlichen Auflage die Möglichkeit, Einsprache zu erheben», dies die Medienstelle in Bern. Zu jenem Zeitpunkt «werden wir gerne auch Ihre Fragen beantworten». 

Teurer und komplizierter

Dieses Vorgehen ist laut Experten darum ärgerlich, weil Projekte von Bundesbetrieben meist in Stein gemeisselt sind, wenn sie erst einmal veröffentlicht sind.  Kommt es dennoch zu Anpassungen, sind diese meist teuer und kompliziert, alles auf Kosten der Steuerzahler. Für das Quartier ist heute schon klar. Es fordert, dass die Perronverlängerung nicht etappiert wird und dass es Aufwertungsmassnahmen bei der Unterführung gibt. Zudem sieht man nicht ein, warum das Perrondach nicht verlängert werden soll. Es sei zurzeit nur 75 Meter lang und somit kürzer als bei vielen anderen Bahnhöfen. 

Lorenz Steinmann/Zürich24