Zum Thema Hintergrundinformationen zur AHV und IV aus der ersten Säule der schweizerischen Sozialversicherungen ist ein Hinweis sehr wichtig: das Thema Kontoauszug AHV/IV und dessen wichtiger Inhalt.
Alle Personen in der Schweiz und Personen, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen, verfügen über ein AHV-Konto. Dieses enthält im Gegensatz zum Bankkonto keinerlei Informationen über Guthaben oder Ein- und Auszahlungen, sondern gibt Auskunft über die Berechnungsgrundlagen zur Leistung im Alter (Pensionierung), Todesfall und Invalidität aus AHV und IV.
Kontoauszug und Berechnungsantrag
Für Sie als Leser ist es wichtig, ob der Auszug die vollständige und korrekte Widerspiegelung zeigt, in welchen Jahren (inklusive Monate) Sie und Ihre jeweiligen Arbeitgeber AHV-Löhne deklariert und Beiträge abgeliefert haben.
Der Auszug verschafft Ihnen einen Überblick, jedoch nicht die konkret zu erwartenden Leistungen. Für diese muss ein separater Berechnungsantrag eingereicht werden. Am besten reichen Sie einen solchen Antrag, bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons ein.