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Aarau
24.10.2024
24.10.2024 07:39 Uhr

Gerichtsurteil stoppt umstrittenes Kraftwerksprojekt um den Mitteldamm

Bild: Verein "Rettet den Mitteldamm"
Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Konzession und Projektgenehmigung für das neue Kraftwerk Aarau aufgehoben.

Es stellte fest, dass der historische Mitteldamm, der Teil des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist, unter besonderem Schutz steht. Damit wird das gesamte Kraftwerksprojekt neu beurteilt und einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Dies gab der Verein «Rettet den Mitteldamm» in einer Pressemitteilung bekannt.

Leo Keller, Präsident des Vereins, zeigte sich erleichtert: «Das Urteil ist ein klarer Sieg für den Rechtsstaat und den Schutz des Mitteldamms.» Der Verein setzt sich seit fünf Jahren gegen die Zerstörung des Mitteldamms und der umliegenden Kanallandschaft ein, die als beliebtes Naherholungsgebiet im Raum Aarau gilt.

Das Gericht forderte eine vollständige Überarbeitung des Konzessionsgesuchs durch die Eniwa, das voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Wesentliche Punkte sind der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und die Prüfung von alternativen Lösungen zur Stromerzeugung, die den Abriss des Mitteldamms vermeiden. «Wir sind sicher, dass es umweltfreundlichere Alternativen gibt, ohne den 111-jährigen Mitteldamm zu zerstören», betonte Keller in der Mitteilung.

Ein weiterer zentraler Punkt im Urteil betrifft die sogenannte «Salamitaktik» der Eniwa. Diese hatte geplant, das notwendige Unterwerk als separates Projekt einzureichen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass auch das Unterwerk Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung sein muss. «Die gesamte Kraftwerksanlage muss nun gemeinsam beurteilt werden», erklärte Keller.

Das Urteil überrascht Umweltjuristen kaum, da es die bestehenden Gesetze klar umsetzt. Verwunderlich sei jedoch, dass die Behörden bisher die Schutzbestimmungen ignoriert hätten. Laut Keller hätten die Stadt Aarau, der Stadtrat sowie die Kantonsregierungen von Aargau und Solothurn die Argumente des Vereins jahrelang «mit billigen Scheinargumenten» abgetan.

Für die Stadt Aarau könnte das Urteil erhebliche finanzielle Folgen haben. Durch die Verzögerung des Kraftwerkbaus drohen Einnahmeverluste von rund 20 Millionen Franken, wie der Verein weiter mitteilte. Wäre das Projekt von Anfang an gesetzeskonform geplant worden, hätte die Konzession bereits 2021 erteilt werden können.

Das Urteil bedeutet nun, dass das Kraftwerk möglicherweise nicht vor 2030 in Betrieb gehen wird – ein bedeutender Rückschlag für die Energieplanung in Aarau.

Aarau24 (glb)