«Fünf Bussen in nur einem Quartal – das ist eine ungewöhnlich hohe Zahl für unsere Gemeinde», erklärte Gemeindeschreiber Robert Rütimann. Besonders auffällig: Während es sich bei drei Fällen um Einzelpersonen handelte, betraf ein Fall einen Haushalt mit zwei Personen.
Meldepflicht: Ab- und Anmeldung mit Frist
In der Schweiz gilt eine strikte Meldepflicht, die sowohl bei Zu- als auch Wegzügen zu beachten ist. Zuziehende müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug bei der Einwohnerkontrolle anmelden, bei Wegzug oder Umzug innerhalb der Gemeinde gilt ebenfalls eine Anmeldefrist. Die Gemeinde Küttigen hatte diese Vorgabe wiederholt kommuniziert und den betroffenen Personen mehrere Fristen zur Nachmeldung gesetzt, bevor letztlich die Bussen verhängt wurden. Trotz mehrmaliger Hinweise kam es zu den Verstössen, weshalb der Gemeinderat beschloss, die angekündigten Massnahmen konsequent umzusetzen.
150 Franken pro Verstoss
Die Höhe der Bussen beträgt 150 Franken pro Person. Dazu kommen noch weitere Gebühren. Es lohnt sich also, trotz Umzugsstress die geltenden Fristen einzuhalten.