Grundlage für das neue Regelwerk ist der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) aus dem Jahr 2014.
Das Reglement definiert den Geltungsbereich klar: Es gilt für alle öffentlichen Strassen, Gemeindestrassen und bestimmte Privatstrassen, die von der Gemeinde genutzt oder übernommen werden sollen. Private Strassen, die ausschliesslich von den Eigentümern genutzt werden, sind von den Regelungen weitgehend ausgenommen, es sei denn, sie betreffen die Verkehrssicherheit oder bauliche Standards.
Kategorisierung der Strassen
Eine wichtige Neuerung ist die Einteilung der Strassen in vier Kategorien: Verbindungsstrassen, Sammelstrassen, Quartiererschliessungsstrassen und Zufahrtsstrassen. Das Reglement enthält zudem detaillierte Vorgaben für den Bau und Umbau von Strassen. Dabei stehen bauliche Veränderungen, die Anpassung an moderne Standards und die Einführung verkehrsberuhigender Massnahmen im Fokus. Auch klimafreundliche Massnahmen wie die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge und Begrünungsmassnahmen sind Teil der neuen Regelungen.
Pflichten für Unterhalt
Für den Betrieb und Unterhalt der Strassen hat die Gemeinde umfassende Pflichten definiert. Dazu gehören die Reinigung, Grünpflege, der Winterdienst und die Wartung der öffentlichen Beleuchtung. Privatstrassen, die in das Eigentum der Gemeinde übergehen sollen, können nur mit Zustimmung der Eigentümer oder durch die Erstellung eines Sondernutzungsplans übernommen werden. Umgekehrt ist auch die Übertragung von Strassen ohne öffentliche Bedeutung an Private möglich.
Informationsveranstaltung
Zuerst gibt es nun eine Informationsveranstaltung am Freitag, 24. Januar 2025, um 18.00 Uhr, im Seminarraum Werkhof Moortal. Im Fokus der Veranstaltung steht die Präsentation des neu erarbeiteten Strassenreglements. Dieses betrifft insbesondere die Eigentümer von Privatstrassen, die von den Änderungen wesentlich betroffen sein werden.