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Kanton
19.02.2025

Aargauer Obergericht verwechselt im Nachbarstreit das Datum

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Aargauer Obergerichts als "willkürlich" bezeichnet und aufgehoben. Es geht um einen verbittert ausgetragenen Streit zwischen Nachbarn. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Aargauer Obergerichts als "willkürlich" bezeichnet und aufgehoben. Es geht um einen verbittert ausgetragenen Streit zwischen Nachbarn. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
In einem verbittert ausgetragenen Streit zwischen zwei Nachbarn hat das Bundesgericht ein Urteil des Aargauer Obergerichtes aufgehoben. Es geht um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Das Obergericht ging gemäss Bundesgericht bei der Sachverhaltsfeststellung vom "falschen Vorfall" aus.

Das angefochtene Urteil des Obergerichts beruhe offensichtlich auf einem Irrtum und erweise sich als willkürlich, heisst es im am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts. Das Obergericht müsse den Sachverhalt neu feststellen. Das Obergericht habe sich auch mit der Glaubwürdigkeit der Aussagen einer Frau, der Tochter des Beschwerdegegners, auseinanderzusetzen.

Der Streit zwischen den Nachbarn dauert bereits länger. Konkret soll der 66-jährige Schweizer trotz Hausverbots am 12. Juli 2021 den Garten des Nachbarn betreten haben. Der Nachbar erstattete Strafanzeige.

Das Bezirksgericht Bremgarten sprach den Mann wegen Hausfriedensbruchs schuldig. Es verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 240 Franken (total 7200 Franken) sowie zu einer Busse von 1000 Franken.

Das Obergericht bestätigte den Schuldspruch im November 2023. Es reduzierte jedoch die bedingte Geldstrafe auf zehn Tage und kürzte die Busse auf 500 Franken.

Falsches Datum der mutmasslichen Tat

Das Obergericht stützte sich laut den Lausanner Richtern einzig auf die Aussage der Tochter des Klägers. Die Glaubhaftigkeit dieser Aussagen begründe das Obergericht ausschliesslich damit, es müsse davon ausgegangen, der Mann habe nicht bloss von seinem Grundstück aus mit einem Locheisen hantiert.

Doch der Beschuldigte habe mit dem Locheisen an der Mauer des Nachbarn nicht am 12. Juli 2021 hantiert - sondern bereits am 27. April 2021. Für diese Tat ist der Mann jedoch erstinstanzlich bereits rechtskräftig verurteilt.

Weil das Bundesgericht das Urteil aufgehoben hat, muss sich das Obergericht nochmals über den Fall beugen und zusätzliche Personen befragen. Danach hat das Obergericht im Nachbarstreit ein neues Urteil zu fällen. (Urteil 6B_40/2024 vom 17.1.2025)

Keystone-SDA