Bei Spielen des FC Aarau, der in der Challenge League spielt, summieren sich die Polizeikosten auf 405'000 Franken, wie der am Freitag veröffentlichten Antwort zu entnehmen ist. Rund um den FC Baden, der anfänglich ebenfalls in der zweithöchsten Liga vertreten war, im Sommer aber absteigen musste, kam es zu Polizeikosten von 360'000 Franken.
Einsätze bei Sportanlässen gelten als "besondere polizeiliche Leistung", wie der Regierungsrat schreibt. Deren Kosten haben grundsätzlich die Veranstalter zu übernehmen, wobei 120 Franken pro Stunde und Einsatzkraft fällig werden.
Führt ein Veranstalter in einem Jahr mehrere Anlässe durch, kann mit diesem eine Jahrespauschale vereinbart werden, die mindestens 25 Prozent der Kosten beträgt. Dem FC Aarau und dem FC Baden wurden 2024 ein Viertel der Einsatzkosten in Rechnung gestellt.
Mit Hooligan-Konkordat zufrieden
Die GLP hatte sich in ihrer Interpellation detailliert nach den durch "Ultras" und "Hooligans" verursachten Kosten erkundigt. Und sie wollte unter anderem wissen, welchen Clubs jene Personen zuzuordnen seien, die Sach- und Personenschäden im Aargau anrichteten.
Der Regierungsrat verfügt über keine derartigen Statistiken, wie er in der Antwort schreibt. "Aufgrund der polizeilichen Erfahrungswerte lässt sich jedoch sagen, dass es gewaltbereite Fangruppierungen im Umfeld der meisten Vereine der beiden obersten Schweizer Spielklassen im Fussball gibt."
Bei den kantonalen Gesetzen und Verordnungen sieht er keinen Anpassungsbedarf. "Das Hooligan-Konkordat bietet die Möglichkeiten, um gegen gewaltbereite Gruppierungen im Umfeld von Sportveranstaltungen vorzugehen." Diese Massnahmen müssten konsequent umgesetzt werden.