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Kanton
16.03.2025

Bald schärfere Einbürgerungskriterien im Aargau

Wer im Kanton Aargau den Schweizer Pass will, muss wohl bald höhere Anforderungen erfüllen: Dies zeigen die Antworten der Parteien während einer Vernehmlassung. (Symbolbild)
Wer im Kanton Aargau den Schweizer Pass will, muss wohl bald höhere Anforderungen erfüllen: Dies zeigen die Antworten der Parteien während einer Vernehmlassung. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Im Kanton Aargau dürften die Anforderungen für einbürgerungswillige Personen steigen: Eine Mehrheit der im Grossen Rat vertretenen Parteien hat sich im Rahmen einer Vernehmlassung dafür ausgesprochen, dass strengere Regeln gelten sollen.

Nach der Vernehmlassung zeichnet sich ab, dass Personen, die sich im Aargau einbürgern lassen wollen, bessere Deutschkenntnisse als heute vorweisen müssen. Die mündlichen Fähigkeiten sollen gemäss der Anhörungsvorlage statt dem Referenzniveau B1 neu mindestens B2 entsprechen, die schriftlichen statt A2 neu B1.

SVP, FDP, Mitte und GLP sprechen sich für diesen Vorschlag aus, wie den Rückmeldungen der Parteien zu entnehmen ist. Die heute geltenden Mindestanforderungen seien zu niedrig, "um eine aktive Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten", hielt etwa die FDP fest. Ähnlich äusserte sich die GLP: "Eine höhere Sprachkompetenz stärkt nicht nur die Integration, sondern auch die Partizipation am gesellschaftlichen Leben."

SP, Grüne und EVP lehnen diese Anpassung ab. Für die SP würden die Mindestanforderungen viel zu hoch angesetzt - diese würden den Anforderungen für ein Studium entsprechen. Ein "Alltags-Sprachniveau" solle genügen, brachte auch die EVP vor. Werde ein höheres Niveau verlangt, würden Sprachunbegabte von Einbürgerungen ausgeschlossen.

Der Leumund und die Zuständigkeit

Eine bürgerliche Mehrheit stellte sich in der Vernehmlassung auch hinter eine Verschärfung bezüglich des strafrechtlichen Leumunds über die Minimalvorgaben des Bundes hinaus. Zur "Vermeidung stossender Einbürgerungen", wie es in der ursprünglichen Motion hiess, sollen ordentliche Einbürgerungen bei Verurteilungen ausgeschlossen sein. "So wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Einbürgerungspolitik gestärkt", hält die FDP fest.

Eine weitere Änderung, die auf ein SP-Postulat zurückgeht, dürfte hingegen im Grossen Rat keine Mehrheit finden, wie die Anhörung zeigte: Die bürgerliche Mehrheit von SVP, FDP und Mitte will nicht, dass neu ein Departement für die Erteilung des Bürgerrechts zuständig wird. Diese soll weiter in der Kompetenz des Grossen Rats und seiner Einbürgerungskommission liegen.

Der Regierungsrat hatte in der am Freitag zu Ende gegangenen Anhörung verschiedene Anpassungen im Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht vorgelegt. Diese gingen auf Motionen und Postulate zurück, die der Grosse Gemeinderat überwiesen hatte.

Der Regierungsrat wird die Vorlage nun gegebenenfalls anpassen und zuhanden des Grossen Rates verabschieden. Dieser dürfte die erste Beratung im vierten Quartal 2025 aufnehmen.

Keystone-SDA