Mit der Erhöhung des Grundbedarfs als Ausgleich der Teuerung setzt der Regierungsrat die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SKOS) um, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Die SKOS hatte die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt auf Anfang Jahr angepasst.
Im Kanton Aargau treten die neuen Beträge auf Anfang Juli in Kraft. Weil die Anpassung des Grundbedarfs mit einem gewissen Umsetzungsaufwand für die Gemeindesozialdienste verbunden sei, wolle der Regierungsrat den Gemeinden genügend Zeit einräumen, um die Änderung umzusetzen, hiess es.
Konkret änderte der Regierungsrat die Sozial- und Präventionsverordnung (SPV). Es wird im Aargau weiterhin keine automatische Teuerungsanpassung des Grundbedarfs geben.
Im Jahr 2023 wurden im Aargau 11'873 Personen mit Sozialhilfe unterstützt. Die Sozialhilfequote lag bei 1,7 Prozent - 0,1 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr.