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Kanton
12.04.2025

Regierungsrat unterstützt Initiative gegen "Blitzerabzocke"

Der Aargauer Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" zur Annahme. (Symbolbild)
Der Aargauer Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" zur Annahme. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER
Der Regierungsrat des Kantons Aargau empfiehlt die Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" zur Annahme. Diese verlangt eine Bewilligungspflicht für stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen sowie eine zeitliche Beschränkung für den Einsatz von semistationären Anlagen.

Der Regierungsrat erwartet von der Initiative keine grossen Veränderungen, wie aus der am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat hervorgeht.

Derzeit gebe es im Kanton Aargau nur eine einzige stationäre Radaranlage - obwohl diese bisher von der Polizei ohne Bewilligung betrieben werden könnten. "Es besteht kein Grund zur Annahme, dass sich der Bedarf an solchen Anlagen in Zukunft markant erhöhen könnte."

Die im September 2024 eingereichte Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" der Jungfreisinnigen verlangt, dass stationäre "Blitzer" künftig nur noch mit Zustimmung des Regierungsrates aufgestellt werden dürfen. Dieser soll sie nur bewilligen, wenn am beantragten Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht - und andere Massnahmen zur Verbesserung der Situation erfolglos geblieben oder nicht möglich sind.

Fixe Anlagen für maximal drei Jahre

Bewilligungen für fix angebrachte Geräte würden gemäss Initiative für maximal drei Jahre erteilt. Bei semistationären Anlagen wäre der Einsatz am gleichen Ort auf 72 Stunden beschränkt, danach müssten sie an eine andere Stelle verschoben werden.

Mit der zeitlichen Beschränkung soll verhindert werden, dass die "Blitzer" auch dann noch Bussen - und damit Einnahmen für den Staat - generieren, wenn sich die Verkehrssicherheit bereits wieder verbessert hat.

Dass sich der Regierungsrat grundsätzlich für das Anliegen ausspricht, überrascht nicht. Der Initiativtext ähnelt einem Vorschlag, den der Regierungsrat selbst im Rahmen einer laufenden Revision des Polizeigesetzes eingebracht hatte. Der Grosse Rat hat die entsprechenden Bestimmungen jedoch in der ersten Beratung gestrichen.

Initianten sind zufrieden

Die Initianten, die Jungfreisinnigen, zeigen sich in einer ersten Reaktion zufrieden: Die Verkehrssicherheit müsse an gefährlichen satt an finanziell lukrativen Standort erhöht werden. "Der Regierungsrat macht mit seinem Entscheid deutlich, dass Blitzer kein Geschäftsmodell sein dürfen."

Sie geben sich auch zuversichtlich, dass sich der Grosse Rat hinter das Anliegen stellen wird. Seit den Neuwahlen, die nach der ersten Lesung des Polizeigesetzes stattfanden, besteht eine bürgerliche Mehrheit aus SVP-EDU und FDP. "Wir erwarten ein klares Zeichen", halten die Initianten fest.

Das Aargauer Stimmvolk dürfte voraussichtlich im März 2026 über die Initiative befinden. Bei einer Annahme würden die neuen Bestimmungen 2027 in Kraft treten.

Aarau24/ SDA