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Erlinsbach
16.04.2025

Gemeinde warnt vor Falschparkieren auf engen Strassen

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: pd
Parkieren ist auf Quartierstrassen erlaubt – aber nur, wenn der Verkehr nicht behindert wird.

In einem aktuellen Hinweis ruft der Gemeinderat die Bevölkerung dazu auf, beim Parkieren auf Quartierstrassen Rücksicht zu nehmen. Zwar ist das Abstellen von Fahrzeugen auf Gemeindestrassen grundsätzlich erlaubt, doch gelten dabei klare Regeln, um den Verkehrsfluss nicht zu gefährden.

Verkehrsbehinderung vermeiden

Wie der Gemeinderat mitteilt, dürfen Autos nur so parkiert werden, dass der übrige Verkehr nicht behindert wird. «Wichtig ist, dass andere Fahrzeuge – insbesondere Einsatzfahrzeuge wie Feuerwehr oder Ambulanz – trotz parkierter Autos noch passieren können», heisst es von offizieller Seite. Ein Kreuzen sei dabei nicht notwendig, das Durchkommen müsse jedoch stets gewährleistet bleiben.

Einseitiges Parkieren bei engen Strassen

In besonders schmalen Quartierstrassen sind alle Fahrzeuge auf derselben Strassenseite zu parkieren. Damit soll sichergestellt werden, dass genug Platz bleibt, um bei einem Notfall rasch reagieren zu können.

Zufahrten freihalten

Ein weiteres Anliegen betrifft das Parkieren gegenüber von Hauszufahrten. Dieses sei zu unterlassen, betont die Gemeinde, da es die Zu- und Wegfahrt zu den Liegenschaften beeinträchtigen könne. Solche Behinderungen würden nicht nur den Alltag der Anwohnenden erschweren, sondern im Ernstfall auch zu gefährlichen Verzögerungen führen.

Aarau24 (glb)