Der Grosse Rat nahm das Gesetz grundsätzlich gut auf und stimmte dem Entwurf ohne Gegenstimmen zu. Die Zeit, in der sensible Daten einfach in einen Tresor gesperrt werden könnten, sei vorbei, hiess es etwa von Seiten der GLP. Es sei notwendig, dass sich Kanton und Gemeinden intensiv mit Fragen der Informationssicherheit beschäftigten.
Die heutige Organisation der Informationssicherheit im Kanton Aargau weise Lücken und Schwachstellen auf, hatte der Regierungsrat in seiner Botschaft geschrieben.
Einblick nach der Sicherheitsprüfung
Mit dem neuen Gesetz sollen nun insbesondere die Standards vereinheitlicht und ein ganzheitliches Sicherheitssystem verankert werden. Zudem soll eine Fachstelle für Informationssicherheit die Verwaltung beraten, sie aber auch direkt zum Handeln verpflichten können.
Der Grosse Rat ergänzte das Gesetz in einem einzigen Punkt: Bei einer Personensicherheitsprüfung soll die durchleuchtete Person das Ergebnis und die Unterlagen einsehen dürfen.
Zudem beauftragte das Parlament den Regierungsrat im Hinblick auf die zweite Lesung mit verschiedenen Prüfungsanträgen. So soll dieser unter anderem abklären, ob sich der strategische Cyber-Ausschuss nicht nur mit politischen Funktionsträgern besetzen lässt und ob die Cyber-Koordinationsstelle bei der Verwaltung statt wie beantragt bei der Polizei zugeordnet werden kann.