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Unterentfelden
09.05.2025

Oberentfelden öffnet Kandidatur für Gemeindewahlen

Bild: Aarau24 / Alec Nedic
Am 28. September und 30. November 2025 stehen in Oberentfelden umfassende Gemeindewahlen an.

In Oberentfelden werden im Herbst 2025 die kommunalen Weichen neu gestellt: Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 30. November angesetzt.

Wahlverfahren im Überblick

Zur Wahl stehen unter anderem der fünfköpfige Gemeinderat sowie das Amt des Gemeindeammanns und Vizeammanns. Auch die Finanz- und Steuerkommissionen sowie das Wahlbüro werden neu besetzt. Insgesamt sind 21 Haupt- und 7 Ersatzmandate zu vergeben.

Alle Kandidierenden – auch bisherige Mitglieder – müssen sich formell anmelden. Wahlvorschläge sind spätestens bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Diese müssen von mindestens zehn stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein.

Urnengang ist Pflicht – stille Wahl nur in Ausnahmefällen

Für den Gemeinderat, das Gemeindepräsidium und das Vizepräsidium ist im ersten Wahlgang zwingend ein Urnengang vorgesehen. In allen anderen Fällen kann eine stille Wahl stattfinden, falls nicht mehr Kandidierende angemeldet werden als Sitze zu vergeben sind. Liegt jedoch eine genügende Anzahl Wahlvorschläge vor, wird ebenfalls an der Urne gewählt.

Offene Listen und zweite Chancen

Im ersten Wahlgang sind auch nicht offiziell angemeldete wählbare Personen gültig wählbar. Sollte das absolute Mehr nicht für alle Sitze erreicht werden, folgt am 30. November ein zweiter Wahlgang. Dafür gilt: Nur wer bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 12.00 Uhr von mindestens zehn Stimmberechtigten nominiert wurde, kann teilnehmen. Im zweiten Wahlgang genügt das relative Mehr für den Wahlerfolg.

Unvereinbarkeiten geregelt

Das Gesetz schreibt klare Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor: Verwandte bis zum zweiten Grad dürfen nicht gemeinsam in derselben Behörde sitzen. Auch bestimmte Berufsgruppen – etwa Friedensrichter*innen oder Mitarbeitende der Gemeinde mit mehr als 20 Prozent Pensum – sind von der Wahl in den Gemeinderat ausgeschlossen.

Pflicht zum Mitmachen und Mitbestimmen

Mit diesen Wahlen wird in Oberentfelden nicht nur das politische Personal bestimmt, sondern auch ein Zeichen für Mitbestimmung und demokratische Teilhabe gesetzt. Die Gemeinde ruft alle Stimmberechtigten auf, aktiv von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

 

Aarau24 (glb)