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Küttigen
11.05.2025

Stimmberechtigte reichen Wahlvorschläge bis Mitte August ein

Bild: Aarau24 / Alec Nedic
Am 28. September 2025 finden in Küttigen die Gesamterneuerungswahlen aller Gemeindebehörden und Kommissionen statt.

In Küttigen steht ein umfassender politischer Wechsel bevor: Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 bis 2029 betreffen zahlreiche Schlüsselpositionen in der Gemeindepolitik. Gewählt werden unter anderem fünf Mitglieder des Gemeinderats sowie Gemeindepräsidentin und Vizepräsidentin. Auch die Finanz- und Steuerkommissionen sowie das Wahlbüro werden neu besetzt.

Frist für Wahlvorschläge läuft bis Mitte August

Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, müssen ihre Kandidatur bis spätestens Freitag, 15. August 2025, um 12.00 Uhr einreichen. Das Anmeldeverfahren folgt den Vorgaben des Gesetzes über die politischen Rechte (§ 29a GPR) und der entsprechenden Verordnung (§ 21b VPR). Die Wahlvorschläge müssen von zehn stimmberechtigten Personen aus dem Wahlkreis unterzeichnet sein.

Die vollständigen Unterlagen – inklusive Wahlfähigkeitsausweis und schriftlicher Wahlannahmeerklärung – sind bei den Zentralen Diensten Küttigen einzureichen. Die Formulare stehen auf der Website der Gemeinde im Online-Schalter zur Verfügung.

Informationsblatt nur für fristgerechte Kandidaturen

Nur korrekt und termingerecht eingereichte Wahlvorschläge werden im offiziellen Informationsblatt aufgeführt, das zusammen mit dem Wahlzettel an die Stimmberechtigten verschickt wird. Eine verspätete Anmeldung schliesst eine Kandidatur jedoch nicht aus: «Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich», teilt die Gemeinde mit. Diese würden jedoch nicht mehr offiziell kommuniziert.

Grundsatz der freien Wählbarkeit

Auch beim ersten Wahlgang gilt der Grundsatz, dass jede wahlfähige Person aus der Gemeinde gewählt werden kann. So heisst es im Gesetz über die politischen Rechte (§ 30 Abs. 1 GPR): «Im ersten Wahlgang kann jede wahlfähige Person gültige Stimmen erhalten.»

Aarau24 (glb)