Der Kanton verpflichtet seine Gemeinden, für alle Kinder im Alter von 1.5 Jahren vor Kindergarteneintritt eine Sprachstanderhebung durchzuführen. Grundlage dafür ist ein einheitlicher Fragebogen der Universität Basel, der den Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Teilnahme ist für Erziehungsberechtigte ebenfalls kostenlos.
Die Erhebung misst den Sprachstand in Deutsch beziehungsweise Schweizerdeutsch und dient als Grundlage, um einen möglichen Förderbedarf festzustellen.
Förderung in Spielgruppen oder Kitas
Laut kantonalem Sozialgesetz erfolgt die Sprachförderung in Form einer alltagsintegrierten, nicht-separativen Förderung – konkret an zwei Halbtagen pro Woche zu je mindestens 2.5 Stunden. Als geeignete Orte gelten Spielgruppen oder Kindertagesstätten.
Die Gemeinde ist verpflichtet, für Kinder mit ausgewiesenem Förderbedarf ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Dabei kann sie den Besuch entweder empfehlen oder mittels Verfügung anordnen. Der Gemeinderat Schönenwerd entschied sich am 3. Juni 2025 für die mildere Variante: eine Empfehlung an die Eltern.
Konzept genehmigt
Das vom Gemeinderat ebenfalls genehmigte Konzept zur frühen Sprachförderung definiert die Umsetzung in Schönenwerd. An der Sitzung vom 1. Juli 2025 wurden zudem die Entwürfe der Leistungsvereinbarungen, das Reglement zur Sprachförderung sowie die wiederkehrenden Kosten behandelt. Der Gemeinderat genehmigte sämtliche Unterlagen einstimmig. Die wiederkehrenden Kosten und das neue Reglement sollen nun dem Souverän am 22. September 2025 zur Genehmigung vorgelegt werden.