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Kanton
26.07.2025

Aargauer Mordprozess: Amtlicher Verteidiger erhält nicht mehr Geld

Das Aargauer Obergericht lässt einen amtlichen Verteidiger abblitzen. Als Verteidiger in einem Mordprozess wollte er 3020 Franken mehr Entschädigung. Er erhält insgesamt 63'491 Franken. (Archivbild)
Das Aargauer Obergericht lässt einen amtlichen Verteidiger abblitzen. Als Verteidiger in einem Mordprozess wollte er 3020 Franken mehr Entschädigung. Er erhält insgesamt 63'491 Franken. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Der amtliche Verteidiger in einem Aargauer Mordprozess hat eine um rund 3000 Franken höhere Entschädigung aus der Staatskasse für seine Arbeit gefordert. Er blitzte beim Obergericht ab. 63'491 Franken sind genug. Das Gericht trat auf seine Berufung nicht ein.

Der Prozess am Bezirksgericht Lenzburg erregte im Mai 2024 in den Medien viel Aufsehen. Das Gericht verurteilte einen damals 49-jährigen, aus dem Kosovo stammenden Schweizer wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

Er hatte im März 2021 im Eifersuchtswahn seine 44-jährige Ehefrau so lange gewürgt, bis sie einen Herzstillstand und einen tödlichen Hirnschaden wegen Sauerstoffmangels erlitt. Sie verstarb fünf Tage später auf der Intensivstation im Spital. Die Polizei nahm den Mann widerstandslos fest.

Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil des Bezirksgerichts ist mittlerweile rechtskräftig, wie aus einem am Montag veröffentlichten Entscheid des Obergerichts hervorgeht. Der Verteidiger meldete im Auftrag des Klienten Anfang Juni 2024 Berufung an. Nach dem Vorliegen des vollständig begründeten Urteils am 12. Dezember 2024 teilte der Anwalt Ende Dezember aber mit, er werde keine Berufung erklären.

Mit der bereits begründeten Berufungserklärung hatte sich der Verteidiger jedoch in seinem eigenen Namen gewehrt. Er forderte für seine Arbeit im erstinstanzlichen Strafverfahren als amtlicher Verteidiger zu Lasten der Staatskasse mehr Geld. Es handelt sich um einen bekannten Anwalt, der in den regionalen Medien auch als Experte Auskunft gibt.

3020 Franken mehr Entschädigung

Konkret wollte er eine Entschädigung von 66'511,70 Franken - inklusive Auslagen von 5443,50 Franken und Mehrwertsteuer von 4851,60 Franken. Das Bezirksgericht hatte eine 3020 Franken tiefere Entschädigung gesprochen.

Das Obergericht ist auf die Berufung nicht eingetreten. Aus den Akten sei nicht ersichtlich, dass der Berufungsführer innert Frist nicht nur für seinen Klienten, sondern auch in eigenem Namen die Berufung angemeldet habe, heisst in den Erwägungen.

Obergericht kritisiert den Anwalt

"Auch wenn auf die Berufung einzutreten wäre, müsste sie als unbegründet abgewiesen werden." Das Obergericht kritisierte, es sei nicht ersichtlich, weshalb so viele, teilweise nicht vollständige Akten in doppelter Ausführung kopiert worden seien.

Die vollständigen Akten habe der Anwalt gemäss Honorarnote erst ab Anfang 2024 studiert. Die geltend gemachten Auslagen von mehr als zehn Prozent des gekürzten Stundenhonorars von 53'422,80 Franken seien "übermässig". Daher falle eine Erhöhung der Entschädigung um 3020 Franken "von vornherein ausser Betracht".

Und das Obergericht entschied: Der Anwalt muss die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens von 1500 Franken vollumfänglich tragen. Eine Entschädigung gibt es nicht. (Urteil SST.2025.1 vom 11.7.2025)

Keystone-SDA