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Schweiz
05.09.2025

«CHWOLF» verlangt konsequente Einhaltung des Jagdgesetzes

Bild: chwolf.org
Der Verein CHWOLF ruft das Bundesamt für Umwelt dazu auf, die Gesetzgebung bei der Beurteilung von Wolfs-Abschussgesuchen konsequent einzuhalten. Hintergrund sind zahlreiche Bewilligungen, die nach Ansicht des Vereins weder gesetzeskonform noch mit internationalen Verpflichtungen vereinbar sind.

In den vergangenen beiden Regulierungsperioden stellten die Verantwortlichen von CHWOLF fest, dass die Kantone die neue Jagdverordnung bis aufs Äusserste ausnutzten und die meisten Abschussgesuche vom BAFU anstandslos bewilligt wurden.

Viele dieser Abschussbewilligungen seien nicht gerechtfertigt gewesen. Nun habe das BAFU bereits erneut erste Gesuche genehmigt, die nach Auffassung des Vereins nicht mit der geltenden Gesetzgebung übereinstimmen.

Am 1. September 2025 beginnt bereits die dritte präventive Regulierungsperiode.

Um Schäden zu verhindern und das Wachstum des Wolfsbestandes zu bremsen, beantragte der Kanton Graubünden beim BAFU für alle Rudel eine sogenannte «Basisregulation». Diese sieht vor, dass zwei Drittel aller Welpen präventiv geschossen werden – auch bei völlig unauffälligen Rudeln und ohne Bezug zu tatsächlichen Schäden. 

Das geltende Jagdgesetz erlaubt jedoch eine Regulierung nur, wenn ein plausibler Schaden droht, der nicht durch zumutbare Herdenschutzmassnahmen verhindert werden kann. Von unauffälligen Rudeln seien keine Schäden zu erwarten, die nicht mit seriös umgesetzten Schutzmassnahmen verhindert werden könnten.

Rudelregulierungen zur reinen Dezimierung des Wolfsbestandes sind weder im Jagdgesetz noch in der Jagdverordnung vorgesehen.

Zudem widersprechen sie internationalen völkerrechtlichen Verträgen wie der Berner Konvention. Trotzdem habe das BAFU die ersten Gesuche des Kantons Graubünden anstandslos bewilligt.

Auch andere Kantone haben Abschussgesuche eingereicht. Im Wallis fordert Staatsrat Christophe Darbellay gar, dass sämtliche Rudel bis auf drei – die gesetzliche Mindestvorgabe für das Kompartiment IV – eliminiert werden sollen.

Mit einem Schreiben vom 27. August 2025 an die Direktion des BAFU hat CHWOLF seine Forderungen zur Beurteilung der Wolfs-Abschussgesuche offiziell eingereicht.

Der Verein CHWOLF erwartet vom BAFU, dass die Gesuche der Kantone trotz politischem Druck aus der Landwirtschaft sorgfältig geprüft werden. Dabei seien die Schweizer Gesetzgebung sowie internationale Abkommen strikt einzuhalten.

pd/stz.