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Kanton
04.11.2025

Sonntagsverkäufe im Aargau festgelegt – das sind die Termine

Bild: Adobe Stock
Der Regierungsrat hat die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe für das Jahr 2025 bestimmt. In den meisten Aargauer Gemeinden dürfen Verkaufsgeschäfte am dritten und vierten Advent, also am 14. und 21. Dezember 2025, ihre Türen ohne zusätzliche Bewilligung öffnen.

In der Region Aarau dürfen die Geschäfte wie im restlichen Kanton an den bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen vom 14. und 21. Dezember 2025 öffnen. Das beliebte Adventsshopping ermöglicht es, Weihnachtseinkäufe entspannt an den Adventssonntagen zu erledigen.

Sonderregelungen in einzelnen Aargauer Gemeinden

Während in Aarau die regulären Termine gelten, haben einige Gemeinden Sonderregelungen: In Sins und Wettingen öffnen die Läden bereits am 30. November und 21. Dezember, in Bremgarten, Lenzburg, Zofingen und Zurzach am 7. und 21. Dezember. 

Aarau24 (glb)
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