Ausschlaggebend sei, dass der Gemeinderat bereits eine umfassende Finanz- und Aufgabenanalyse beschlossen habe. Diese soll aufzeigen, welche Massnahmen möglich sind, um das finanzielle Ergebnis zu verbessern.
Zwei Änderungsanträge zur BNO-Revision
Besonders bei der Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) möchte die FDP Suhr Änderungen einbringen. Bereits in der öffentlichen Mitwirkung hatte sie verschiedene Anpassungen gefordert, von denen einige übernommen wurden, ein Schritt, den die Partei positiv bewertet.
Ufervegetation: «In der Regel» statt «ausschliesslich»
Beim Paragraf 23a verlangt die FDP, dass für die Ufervegetation künftig «in der Regel» einheimische und standortgerechte Pflanzen verwendet werden sollen, nicht «ausschliesslich». Damit soll mehr Flexibilität geschaffen werden, ohne ökologische Anliegen zu vernachlässigen.
Keine Beweislastumkehr bei versiegelten Flächen
Beim Paragraf 42 beantragt die FDP zudem, die Formulierung «und zu begründen» zu streichen. Wenn neu nicht die Gemeinde, sondern die Eigentümer*innen erklären müssten, warum etwa ein Zugang geteert werden soll, wäre dies aus Sicht der FDP eine unerwünschte Beweislastumkehr. Die bestehende Vorgabe, versiegelte Flächen auf ein Minimum zu reduzieren, genüge.