Künftig werden die Kundinnen und Kunden der Grundversorgung zwischen dem bisherigen Internetzugang mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit von 10 Mbit beziehungsweise 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang von 80 beziehungsweise 8 Mbit/s wählen können, wie der Bundesrat schreibt. Das komme jenen zugute, die in Gebieten wohnen, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich sind.
Ebenso wird eine Preisobergrenze festgelegt. Ein schnellerer Internetzugang kostet maximal 60 Franken im Monat.