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Ausland
20.12.2022
20.12.2022 17:15 Uhr

Strafverfahren gegen Peter Marti möglich

Eine Rotor-Chiffriermaschine aus der Produktion der Crypto AG. Gegen Peter Marti, den Sonderermittler in der so genannten Crypto-Affäre, darf ein Strafverfahren durchgeführt werden. (Archivbild)
Eine Rotor-Chiffriermaschine aus der Produktion der Crypto AG. Gegen Peter Marti, den Sonderermittler in der so genannten Crypto-Affäre, darf ein Strafverfahren durchgeführt werden. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Bundesverwaltung – Gegen Peter Marti, den Sonderermittler im Fall des Lecks in der Crypto-Affäre des Bundes, darf ein Strafverfahren durchgeführt werden. Die Generalsekretärin des Justiz- und Polizeidepartements hat am Dienstag die dafür nötige beamtenrechtliche Ermächtigung erteilt.

Marti war im Januar 2021 von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) als ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt worden, um eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre zu prüfen. Im September wurde bekannt, dass gegen Marti eine Strafanzeige eingereicht worden war.

Die AB-BA setzte daraufhin Stephan Zimmerli als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ein, um die Vorwürfe zu untersuchen. Er kann nun das Strafverfahren führen. Von wem die Anzeige gekommen war, gab die AB-BA nicht bekannt.

Die Ermächtigung für das Führen eines Strafverfahrens wie im Fall von Marti muss grundsätzlich erteilt werden, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schrieb. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass ein Tatbestand erfüllt sei.

Verweigert werden kann die Ermächtigung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind erfüllt, wenn offensichtlich keine strafbare Handlung vorliegt, wenn es sich um einen leichten Fall handelt und wenn die Person, gegen die sich die Anzeige richtet, bereits auf angemessene Weise disziplinarisch bestraft worden ist.

Die Ermächtigung zur Strafverfolgung sei kein Hinweis auf Schuld oder Unschuld einer Person, stellte das EJPD in seiner Mitteilung klar. Dies habe allein die Strafverfolgungsbehörde zu prüfen.

Keystone-SDA