- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen entmachtet die Gemeinden. Windparks dürfen auch gegen den Willen der Bürger errichtet werden. Volksabstimmungen finden keine mehr statt. Original-Ton des Kantons: «Regierung legt 17 Windeignunsgebiete fest.»
Freie Landschaft Schweiz schreibt dazu: «Der Entscheid der St. Galler Regierung ist für unser Land ein Präzedenzfall. Zum ersten Mal hat eine Exekutive die demokratische Mitbestimmung für Energie-Anlagen generell abgeschafft, ohne dass die Stimmbevölkerung dagegen ein Referendum ergreifen kann.»
Enteignungen im Kanton Zürich
Ähnliche Tendenzen auch im Kanton Zürich. Der grüne Zürcher Regierungsrat Martin Neukom will sogar Enteignungen durchsetzen, um Windräder aufzustellen.
Und diese sollen erst noch in Wäldern gebaut werden. Die Einwohner haben auch hier nicht mehr viel zu sagen.
Auch Luzern will Mitsprache abschaffen
St. Gallen und Zürich sind allerdings nicht die einzigen Kantone, die der direkten Demokratie bei der Windenergie den Garaus machen wollen. Die Regierung will das Mitspracherecht der Gemeinden ebenfalls abschaffen.
Immerhin: Am 24. November kommt es zu einer Abstimmung über eine entsprechende Regelung im Baugesetz.
Befürworter des Stromgesetzes brechen Versprechen
Der Eindruck verfestigt sich also, dass nun doch eintrifft, was die Befürworter des Stromgesetzes im Abstimmungskampf abgestritten haben – dass nämliche die demokratische Entscheidung der Betroffenen eingeschränkt wird und dass die Gemeinden übergangen werden.
Bewährter demokratischer Grundsatz verletzt
Fazit: Energiewende und Klimawahn fressen nicht nur Wälder und Landschaften, sie knabbern auch an der direkten Demokratie – und am bewährten Grundsatz der Subsidiarität, dass immer auf der untersten möglichen Ebene entschieden wird; dort, wo man die Verhältnisse kennt; dort, wo man betroffen ist.