Die entsprechende Anpassung der kantonalen Bürgerrechtsverordnung gilt ab Anfang 2026, wie die Staatskanzlei Solothurn am Dienstag mitteilte. Der Kantonsrat hatte im vergangenen Juni eine SVP-Motion mit 60 zu 37 Stimmen für erheblich erklärt, die strengere Anforderungen bei den mündlichen Deutschkenntnisse verlangte.
Die Anforderung an die mündlichen Deutschkenntnisse wird daher auf die Stufe des Referenzniveaus B2 erhöht. Wer Deutsch auf B2-Niveau beherrscht, kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen.
Die ausländische Person kann sich spontan und fliessend verständigen, so dass ein Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung möglich ist. Zurzeit verlangt der Kanton Solothurn - wie der Bund - für die Einbürgerung Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich.