Als Tagesfamilie gilt jede Person oder Familie, die Kinder betreut, die nicht zu ihrem eigenen oder nahen Verwandtenkreis gehören. Ausgenommen sind Kinder, die nur zu Besuch sind oder ausschliesslich den Mittagstisch zwischen 11.30 und 13.30 Uhr besuchen. Auch die Betreuung eigener Kinder fällt nicht unter die Meldepflicht.
Aufgabe der Gemeinden
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, Tagespflegeverhältnisse zu beaufsichtigen. Sie prüfen, ob die Betreuung in einem sicheren, kindgerechten Umfeld stattfindet, und unterstützen die Tagesfamilien bei Fragen rund um Organisation, Sicherheit und pädagogische Standards.
So läuft die Meldung ab
Das entsprechende Formular kann in vielen Gemeinden über den Online-Schalter heruntergeladen werden. Nach dem Ausfüllen wird es an die zuständige Gemeindestelle, oft die Zentralen Dienste eingereicht. Erst danach gilt die Tagesfamilie als offiziell registriert.
Bedeutung für Eltern und Betreuungspersonen
Die Meldepflicht bietet Sicherheit für beide Seiten: Eltern wissen, dass ihre Kinder in geprüften Händen sind, und Tagesfamilien erhalten Zugang zu Informationen, Austausch und Unterstützung. So soll sichergestellt werden, dass die Betreuung nicht nur zuverlässig, sondern auch qualitativ hochwertig ist.