Das war die Situation in den letzten Jahren
Die ENIWA hat im Frühjahr 2021 ein neues Konzessionsgesuch eingereicht, gegen das nur die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Einsprache erheben konnten. Dem Verein «Rettet den Mitteldamm» gelang es, rund 20 Personen zu mobilisieren, um eine Einsprache einzureichen. Aufgrund dieser Einsprache musste der Regierungsrat das Anliegen prüfen. Auf andere Einsprachen, die eingereicht wurden, trat der Regierungsrat aufgrund fehlender «Legitimation» nicht ein, wie der Verein «Rettet den Mitteldamm» in einer Mitteilung vom Mai 2023 schriebt. Der Regierungsrat lehnte die Einsprache erwartungsgemäss ab. Daraufhin reichten die Beteiligten am 8. Mai 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen den Entscheid des Regierungsrats ein.
Zusammen mit der Advokatin und Umweltrechtsexpertin Frau Dr. iur. des. Meret Rehmann aus Basel wurde das gesamte Einspracheprojekt noch einmal kritisch auf Chancen und Risiken überprüft, auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichts. Auf Basis dieser Abklärungen kamen die Beteiligten zu dem Schluss, dass das vorliegende Konzessionsgesuch aus verschiedenen Gründen nicht bewilligungsfähig sei. Daher sieht der Verein gute Chancen, mit der Beschwerde beim Verwaltungsgericht, und gegebenenfalls auch beim Bundesgericht, erfolgreich zu sein.