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Aarau
28.01.2025

Erfolg für Mitteldamm – Eniwa verliert vor Bundesgericht

Bild: Verein "Rettet den Mitteldamm"
Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts Solothurn im Fall des Kraftwerksprojekts der Eniwa aufgehoben. Anwohner dürfen nun doch Einsprache erheben.

Die Eniwa AG plant den vollständigen Neubau des Kraftwerks Aarau, dessen historische Anlagen und Kanäle unter Denkmalschutz stehen. Da das Projekt Teile in den Kantonen Solothurn und Aargau umfasst, mussten Anwohner Rekurse gegen beide Konzessionen einreichen. Während das Verwaltungsgericht Aargau im Oktober 2024 den Rekurs der Anwohner gutgeheissen hatte, wollte das Verwaltungsgericht Solothurn nicht auf die Einsprache eintreten. Begründung: Die Anwohner wohnten zu weit entfernt.

Bundesgericht anderer Meinung

Das Bundesgericht widersprach dieser Auffassung deutlich. Es stellte fest, dass ein Projekt stets als Ganzes beurteilt werden müsse. Der Entscheid des Solothurner Gerichts verstosse gegen das Umwelt- und Naturschutzrecht sowie gegen die gängige Bundesgerichtspraxis.

Projekt muss vollständig neu aufgerollt werden

Nun muss auch der Kanton Solothurn das Bewilligungsverfahren von vorne starten. Bereits im Aargau hat das Verwaltungsgericht das Vorgehen der Eniwa wegen Gesetzesverstössen kritisiert und deren Konzessionsgesuch zurückgewiesen.

Die Konsequenzen sind erheblich: Die Eniwa muss das gesamte Projekt überarbeiten und die Kosten für die Gerichtsverfahren tragen. Der Verein Rettet den Mitteldamm erklärte, die Verzögerungen seien allein durch das gesetzeswidrige Vorgehen der Eniwa verursacht worden.

Verein bietet Unterstützung für nachhaltige Lösung

Der Verein betonte, dass es Alternativen gebe, die den Denkmalschutz, die Erhöhung der Stromproduktion und die Einhaltung der Gesetze vereinen könnten. Man sei bereit, gemeinsam an einer tragfähigen Lösung zu arbeiten, liess der Verein verlauten.

Aarau24